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Ausstellungsordnung
für die Vereinsschau des Rassekaninchenzuchtvereins
S 837 Döbeln – Pommlitz e.V. mit angeschlossener Vereinsschau S94 Döbeln e.V.
vom 27.10.18 – 28.10.18 im Gasthof Jeßnitz Nr.2, 04720 Großweitzschen
1. Ausstellungsgliederung
1.1. Zuchtgruppe 1
Ein Elterntier eigener oder fremder Zucht + drei Nachkommen aus einem Wurf des jüngsten Jahrganges
1.2. Zuchtgruppe 2
Vier Tiere des jüngsten Jahrganges aus einem Wurf oder zwei x zwei Tiere aus zwei verschiedenen Würfen jeweils des jüngsten Jahrganges -
1.3. Zuchtgruppe 3
Vier Tiere des jüngsten Jahrganges aus beliebigen Würfen, jedoch beide Geschlechter müssen vertreten sein
1.4. Einzeltiere eigener oder fremder Zucht
2. Jungtierabteilung
Wird eine Jungtierabteilung angeschlossen, so sind folgende Tiere ausstellungsberechtigt:
ZG 2 vier Tiere eines Wurfes oder zwei x zwei Tiere aus verschiedenen Würfen, jeweils des jüngsten Jahrganges (Täto von März bis August).
ZG 3 vier Tiere beliebiger Würfe, jedoch beide Geschlechter müssen vorhanden sein, jeweils des jüngsten Jahrganges (Täto von Februar bis Juli).
Wird die Ausstellungskapazität überschritten, werden zuerst Jungtiere gestrichen.
3. Anmeldung
Die Anmeldung ist getrennt nach Rassen und Farbschlägen bis 06.10.18 zu richten an:
Frank David
Gabschmühle 3
04720 Mochau OT Präbschütz
Tel. 034325 / 20176
4. Gebühren
Standgeld pro Tier 0,25 €
Standgeld pro Zuchtgruppe 2,00 €
Katalog 2,00 €
Eintritt Erwachsene 2,00 € (Aussteller 0,00 €)
Eintritt Kinder 0,50 € (Aussteller 0,00 €)
Ausstellerehepaare bzw. Lebensgemeinschaften sowie dazugehörige Jugendzüchter brauchen nur einen Katalog abzunehmen.
Für angemeldete und nicht eingelieferte Tiere erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn, der Aussteller kann durch höhere Gewalt den Verlust seiner Ausstellungstiere nachweisen.
Das Standgeld ist bei Abgabe der Anmeldung zu entrichten. Die Anmeldebögen sind in einfacher Form auszufüllen. Pro Anmeldebogen ist nur eine Zuchtgruppe einzutragen.
5. Preisverteilung
Das gesamte ZG – Standgeld kommt zur Preisverteilung. Des Weiteren werden Sachehrenpreise und Wanderpokale des S837 und S94 vergeben. Es wird kein Preisgeld auf Einzeltiere gezahlt.
6. Einlieferung
Die Einlieferung erfolgt am Donnerstag, den 25.10.18 ab 15.00 – 20.00 Uhr. Kopien der tierärztlichen Impfatteste gegen RHD1+2 sind bei der Einlieferung dem Ausstellungsleiter oder einer von ihm beauftragten Person zu übergeben.
Tiere ohne Attest werden nicht entgegengenommen und gelten als nicht eingeliefert. Ausstellungstiere müssen 2 Wochen Impfschutz tragen, d.h. letzter Impftermin ist der 11.10.2018. Am Tag der Einlieferung erfolgt keine Fütterung und Tränkung durch den Verein.
Tränk-
7. Ummeldung
Ersatztiere sind zugelassen. Es wird keine Ummeldegebühr erhoben. Befindet sich das Ersatztier in einer ZG, muss die Täto eine Wurfzugehörigkeit ausweisen. Im Zweifelsfall erfolgt eine Rückstufung in die Kategorie Einzeltiere bzw. ZG III. Nicht umgemeldete Tiere scheiden von der Preisverteilung aus.
8. Bewertung, Fütterung
Die Bewertung erfolgt am Freitag, den 26.10.18 ab 8.00 Uhr und ist nicht öffentlich. Die Bewertung erfolgt in ABCD – Bewertung. Die Fütterung wird durch die Vereinsmitglieder durchgeführt. Gefüttert werden Heu, Pelletts, Rüben und Wasser.
9. Tierverkauf
Die Verkaufspreise sind auf dem Anmeldebogen zu vermerken. Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 % trägt der Käufer.
Verkaufte Tiere werden auf Wunsch des Käufers sofort ausgegeben. Sämtliche Verkaufsangelegenheiten sind über die Ausstellungsleitung abzuwickeln.
10. Abrechnung
Die Abrechnung der Preis-
11. Auslieferung
Die Auslieferung der Tiere erfolgt am Sonntag, den 28.10.18 ab 14.00 Uhr.
12. Fehler, Schadenersatz, Beschwerden
Durch Nichtbeachten der Ausstellungsordnung bzw. undeutliche und fehlerhafte Ausfertigung der Anmeldebogen entstehende Irrtümer oder Fehler entbinden die Ausstellungsleitung von jeglicher Haftung. Schadenersatz bei Verlust von Ausstellungstieren wird nur gewährt, wenn schuldhaftes Verhalten der Ausstellungsleitung nachgewiesen werden kann. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldebogen erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung an. Letzter Tag der Reklamation ist der 30.11.18.
13. Entschädigungssummen bei Verlust von Ausstellungstieren
Große Rassen 25,00 €
Mittlere Rassen 20,00 €
Kleine Rassen 15,00 €
Zwergrassen 10,00 €
14. Ausfall der Ausstellung
Seuche und höhere Gewalt entbinden die Ausstellungsleitung vom Ersatz für entstandene Schäden. Durch den Aussteller sind anteilige Unkosten zu tragen.
15. Terminübersicht
Meldeschluss Samstag, 06.10.18
Einlieferung Donnerstag, 25.10.18 ab 15.00 Uhr-
Bewertung Freitag, 26.10.18 ab 08.00 Uhr
Öffnungszeiten
Sonnabend, 27.10.18 09.00 – 18.00 Uhr
(ab 19.00 Uhr Züchterabend)
Sonntag, 28.10.18 09.00 – 14.00 Uhr
Auslieferung
Sonntag, 28.10.18 ab 14.00 Uhr
Die Ausstellungsordnung wurde am 25.08.18 in der stattgefundenen Mitgliederversammlung durchgesprochen und mehrheitlich bestätigt.
David Perlitius
Ausstellungsleiter Stellv. Ausstellungsleiter
Ausstellung: Vereinsschau 2018
S837 Döbeln – Pommlitz mit angeschlossener Vereinsschau S94 Döbeln e.V.
Termin: 27./28.10. 2018
Ort: Gasthof Jeßnitz Nr.2, 04720 Großweitzschen
Name: ............................................ Vorname: ...................................................
Postleitzahl: .................................... Wohnort: ....................................................
Straße: ................................................................. Telefon: .....................................
Vereinsnummer:..................... Vereinsname: ..........................................................
(Bitte die Tabelle vollständig ausfüllen. Erfolgt in der Spalte Telefon keine Eintragung, geht die Schauleitung davon aus, dass eine Veröffentlichung im Katalog nicht erwünscht ist.)
Hiermit melde ich folgende Tiere zur Ausstellung und erkenne mit meiner Unterschrift die Ausstellungsordnung an:
Rasse |
|||||||||
Zuchtgruppe |
Geschlecht |
Kennzeichen |
Kennzeichen |
Eigene Zucht |
Verkaufspreis |
||||
I |
II |
III |
ET |
1,0 |
0,1 |
||||
Standgeld ET 0,25 €/ET x Tiere = ......................... €
Standgeld ET Jugend 0,25 €/ET x Tiere = ..........................€
Standgeld ZG 2,00 €/ZG x ZG = ......................................€
Relationskosten
(pro Aussteller) 0,00 €/Aussteller = ................................. €
Katalog 2,00 €/Aussteller = ................................................€
Spenden = ....................................................................... €
Gesamt: = .................................. €
Datum: Unterschrift: